Jede Geschäftsreise ins Ausland enthält 5 bis 25 Prozent erstattungsfähige MWST. Der grösste Teil wird nie zurückgefordert.
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Ausländische MWST-Erstattung auf Geschäftsreisen

Ihr Unternehmen zahlt auf Geschäftsreisen ausländische MWST. Der grösste Teil wird nie zurückgefordert.

MWST-Sätze von 5–25% gelten für jedes Hotel, jede Konferenz und jede Lieferantenrechnung im Ausland. Wir prüfen, was erstattungsfähig ist, und reichen den Antrag fristgerecht ein. Berechnet wird nichts, bis die Erstattung bei Ihnen ist.

Keine Erstattung, keine Gebühr.

Beispielausgaben
Hotel, 4 NächteDubaiCHF 2’400
Konferenzgebühren, 2 TeilnehmerMailandCHF 1’800
Geräteanmietung, 3-Tage-DrehBerlinCHF 1’200
Mietwagen + Treibstoff, 3 TageFrankfurtCHF 540
KundenessenLondonCHF 480
Taxis, Meeting-WocheParisCHF 320
GesamtausgabenCHF 6’740
CHF 1’120
potenziell erstattungsfähig
Schnelle Schätzung

Wie viel könnten Sie erstatten lassen?

Ihre jährlichen Geschäftsreisen und Veranstaltungen im Ausland

Tragen Sie Ihre jährlichen Bruttoausgaben für Auslandsreisen und Veranstaltungen ein — nur Ausgaben ausserhalb Ihres Unternehmensdomizils.

CHF 0
potenziell erstattungsfähig

* Auch andere Länder können in bestimmten Fällen erstattungsfähig sein. Wir klären das in der Ersteinschätzung.

Die Beträge

Wie viel bleibt liegen — und bei welchen Unternehmenstypen.

Jedes Unternehmen mit grenzüberschreitenden Reisen, Veranstaltungen oder Kundenaktivitäten im Ausland häuft erstattungsfähige MWST an. Drei Beispiele aus dem Spektrum, das wir bearbeiten.

2-Personen-Beratungsunternehmen
CHF 4k8k
Quartalsweise Kundenreisen — München, Paris, Dubai. Hotels, Restaurants, Transport, gelegentliche Konferenzen.
Kommunikations- oder Werbeagentur
CHF 15k35k
Bei internationalen Festivals und Messen — Pitches, Sponsoring, Hotelblöcke für Kunden und Talente.
Ausländisches Unternehmen, das Schweizer MWST zurückfordert
CHF 40k55k
Pharma, Banking, VC, Family-Office-Veranstaltungen und Art Basel — Hotels, Veranstaltungsorte, Transport, Lieferantenrechnungen. Erstattungsfähige Ausgaben umfassen Hotelkontingente, Raummieten, Transport und Lieferantenrechnungen, auf denen die MWST separat ausgewiesen ist.

Zwei Punkte verhindern die Rückerstattung am häufigsten. Fristen sind strikt — oft der 30. Juni des auf das Ausgabejahr folgenden Jahres. Unterlagen müssen korrekt sein — Rechnungen müssen in der Regel die MWST separat ausweisen und das Unternehmen korrekt benennen. Wenn Finanzteams die Reisespesen prüfen, ist das Zeitfenster oft bereits im Schliessen.

Die Frist für Ausgaben 2026 läuft am 30. Juni 2027 ab.

Kostenlose Ersteinschätzung

Senden Sie die Rechnungen. Erhalten Sie eine schriftliche Ersteinschätzung.

Senden Sie die ausländischen Geschäftsausgaben, die Sie prüfen lassen möchten — Rechnungen, Belege oder Spesenzusammenstellungen, in jedem Format. Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung: was bereits erstattungsfähig ist, was mit korrigierten Rechnungen erstattungsfähig werden kann und was ausserhalb der Regeln liegt. Keine Vorsortierung nötig — senden Sie, was vorhanden ist.

Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Wir antworten innert fünf Arbeitstagen.

Anträge werden innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht — 30. Juni des auf die Ausgabe folgenden Jahres. Wir veröffentlichen keine Kundennamen, Beträge oder Fallstudien.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
Warum es liegen bleibt

Ausländische MWST auf Geschäftsreisen ist legitim und erstattungsfähig. Die meisten Unternehmen fordern sie nie erstattet.

Unternehmen verzichten darauf, weil das Verfahren anspruchsvoll ist und spezialisierte Anbieter in der Regel auf Grossunternehmen ausgerichtet sind. Die Fristen sind dieselben. Die Anforderungen an die Dokumentation sind dieselben. Die lokale Nachverfolgung ist dieselbe. Die Rückerstattung ist real — unabhängig von der Unternehmensgrösse. Und so sind auch die Kosten, wenn man sie ignoriert.

BUSINESS TRAVEL VAT erledigt diese Arbeit. Aus der Schweiz, mit den Standards von Swiss Ledger AG.

swissledgergroup.com
Wie wir arbeiten

Senden Sie, was vorhanden ist. Wir übernehmen alles von da an.

Als Kopie-Empfänger eintragen
Fügen Sie Ihre dedizierte E-Mail-Adresse zu jeder Buchung hinzu — Bestätigungen erreichen uns automatisch.
System anbinden
Geben Sie uns Lesezugriff auf Ihr Spesen- oder Buchhaltungssystem. Wir holen, was wir brauchen.
Per E-Mail
Leiten Sie Buchungen und Belege an Ihre dedizierte E-Mail-Adresse weiter, sobald sie eintreffen.
SecureSafe nutzen
Laden Sie in Ihren privaten, in der Schweiz gehosteten SecureSafe-Datenraum hoch, wann es Ihnen passt.
Direktnachricht senden
Für Kunden, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung benötigen. In der Schweiz gehostet, militärisch verschlüsselt — Threema Work auf Anfrage.
Per Post
Senden Sie physische Belege und Rechnungen in unser Büro. Wir scannen, bearbeiten und retournieren die Originale auf Wunsch.
Dann
01

Sie senden die Ausgaben auf dem Weg, der Ihnen am besten passt.

02

Wir prüfen die Anspruchsberechtigung je Land und liefern einen schriftlichen Bericht: was erstattungsfähig ist, was nicht — und warum.

03

Wenn Sie fortfahren möchten, bereiten wir die Anträge vor, reichen sie ein, verfolgen sie bis zur Auszahlung und leiten die erstatteten Beträge an Sie weiter.

04

Sie zahlen nur bei Erfolg — 35% des erstatteten Betrags. Keine Rückerstattung, kein Honorar.

Keine Rückerstattung, kein Honorar.

Wo Rückerstattung möglich ist

Wir erstatten MWST über drei Wege. Finden Sie Ihren.

Schweiz → Ausland

Schweizer Unternehmen erstatten MWST in der EU, im EWR, im UK und in den VAE.

Ausland → Schweiz

Ausländische Unternehmen erstatten Schweizer MWST. EU, UK, VAE und darüber hinaus.

Andere Kombinationen

Zwei ausländische Länder, sofern die Gegenseitigkeit es zulässt. Ein britisches Unternehmen erstattet MWST in den VAE. Ein deutsches Unternehmen erstattet norwegische MWST. Ohne Abkommen wenden wir uns direkt an die Behörde und prüfen, was erstattet werden kann. Die Ersteinschätzung klärt Ihren Weg innert fünf Arbeitstagen.

Jeder Weg folgt den Regeln zwischen den beteiligten Ländern. Die Ersteinschätzung klärt Ihren.

Was die Rückerstattung erfordert

Unvollständige Unterlagen müssen den Anspruch nicht beenden. Wir beschaffen korrigierte Rechnungen in Ihrem Namen.

Was eine Rechnung enthalten muss

Die zuständige Behörde erwartet Unterlagen in korrekter Form. Die Rechnung muss in der Regel die MWST separat ausweisen, das Unternehmen korrekt benennen, den Lieferanten mit seiner MWST-Nummer identifizieren und innert der Rückerstattungsperiode liegen.

MWST-Betrag separat ausgewiesen
Firmenname auf der Rechnung
MWST-Nummer des Lieferanten
In der Rückerstattungsperiode

Was passiert, wenn Rechnungen den Anforderungen nicht entsprechen

Viele Unternehmen erhalten keine Erstattung, weil ihre Rechnungen diesem Standard nicht entsprechen. Hotels stellen allgemeine Quittungen aus, Veranstalter senden Bestätigungen statt Rechnungen, und Online-Buchungen zeigen Gesamtbeträge ohne separat ausgewiesene MWST.

In solchen Fällen können Unterlagen häufig neu ausgestellt werden. Wenn das möglich ist, übernehmen wir die Beschaffung: Kontakt mit Hotels, Veranstaltern, Lieferanten und Buchungsplattformen in der jeweiligen Landessprache, Anforderung korrigierter Rechnungen sowie Nachfassen bis zum Erhalt einer Rückmeldung.

Ihr Dashboard

Verfolgen Sie jeden Antrag von der Einreichung bis zur Auszahlung.

Jeder Kunde erhält ein persönliches Dashboard — eingereichte Anträge, Statusupdates und erhaltene Zahlungen auf einen Blick.

Sobald ein Fall eingereicht ist, sehen Sie genau, wo er steht — eingereicht, in Prüfung, genehmigt, bezahlt. Jeder zurückerstattete Betrag, jede Jurisdiktion, jeder Status, in einer Ansicht.

Insgesamt zurückerhalten
CHF 47’320
12 abgeschlossene Fälle
Aktive Fälle
9
über 6 Jurisdiktionen
Entscheidung ausstehend
CHF 31’290
5 Fälle
Durchschnittliche Dauer
94 Tage
Einreichung bis Zahlung
Aktuelle Fälle
Fall Jurisdiktion Betrag Status
Q1 2026 — München, Berlin Deutschland CHF 8’420
Q1 2026 — London, Edinburgh Vereinigtes Königreich CHF 4’180 Genehmigt
Q1 2026 — Dubai VAE CHF 2’640 Eingereicht
Q4 2025 — Mailand, Rom Italien CHF 6’120
Q1 2026 — Genf, Zürich Schweiz CHF 12’840 Genehmigt
Q4 2025 — Paris, Lyon Frankreich CHF 3’960 In Prüfung
Zurückerhalten, pro Quartal
Q3 25
Q4 25
Q1 26
Q2 26
Q3 2025 Q1 2026
Kontakt

Bereit zu sehen, was erstattungsfähig ist? Senden Sie uns drei Monate Reisebelege — wir erledigen den Rest.

BUSINESS TRAVEL VAT BY SWISS LEDGER
Swiss Ledger AG
Talstrasse 37
8808 Pfäffikon SZ
Schweiz
CHE-230.067.843
E-Mail
Telefon
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Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet. Die Daten bleiben in der Schweiz.

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