MWST-Sätze von 5–25% gelten für jedes Hotel, jede Konferenz und jede Lieferantenrechnung im Ausland. Wir prüfen, was erstattungsfähig ist, und reichen den Antrag fristgerecht ein. Berechnet wird nichts, bis die Erstattung bei Ihnen ist.
Keine Erstattung, keine Gebühr.
Tragen Sie Ihre jährlichen Bruttoausgaben für Auslandsreisen und Veranstaltungen ein — nur Ausgaben ausserhalb Ihres Unternehmensdomizils.
* Auch andere Länder können in bestimmten Fällen erstattungsfähig sein. Wir klären das in der Ersteinschätzung.
Jedes Unternehmen mit grenzüberschreitenden Reisen, Veranstaltungen oder Kundenaktivitäten im Ausland häuft erstattungsfähige MWST an. Drei Beispiele aus dem Spektrum, das wir bearbeiten.
Zwei Punkte verhindern die Rückerstattung am häufigsten. Fristen sind strikt — oft der 30. Juni des auf das Ausgabejahr folgenden Jahres. Unterlagen müssen korrekt sein — Rechnungen müssen in der Regel die MWST separat ausweisen und das Unternehmen korrekt benennen. Wenn Finanzteams die Reisespesen prüfen, ist das Zeitfenster oft bereits im Schliessen.
Die Frist für Ausgaben 2026 läuft am 30. Juni 2027 ab.
Senden Sie die ausländischen Geschäftsausgaben, die Sie prüfen lassen möchten — Rechnungen, Belege oder Spesenzusammenstellungen, in jedem Format. Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung: was bereits erstattungsfähig ist, was mit korrigierten Rechnungen erstattungsfähig werden kann und was ausserhalb der Regeln liegt. Keine Vorsortierung nötig — senden Sie, was vorhanden ist.
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Wir antworten innert fünf Arbeitstagen.
Anträge werden innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht — 30. Juni des auf die Ausgabe folgenden Jahres. Wir veröffentlichen keine Kundennamen, Beträge oder Fallstudien.
Kostenlose Ersteinschätzung anfragenUnternehmen verzichten darauf, weil das Verfahren anspruchsvoll ist und spezialisierte Anbieter in der Regel auf Grossunternehmen ausgerichtet sind. Die Fristen sind dieselben. Die Anforderungen an die Dokumentation sind dieselben. Die lokale Nachverfolgung ist dieselbe. Die Rückerstattung ist real — unabhängig von der Unternehmensgrösse. Und so sind auch die Kosten, wenn man sie ignoriert.
BUSINESS TRAVEL VAT erledigt diese Arbeit. Aus der Schweiz, mit den Standards von Swiss Ledger AG.
swissledgergroup.com →Sie senden die Ausgaben auf dem Weg, der Ihnen am besten passt.
Wir prüfen die Anspruchsberechtigung je Land und liefern einen schriftlichen Bericht: was erstattungsfähig ist, was nicht — und warum.
Wenn Sie fortfahren möchten, bereiten wir die Anträge vor, reichen sie ein, verfolgen sie bis zur Auszahlung und leiten die erstatteten Beträge an Sie weiter.
Sie zahlen nur bei Erfolg — 35% des erstatteten Betrags. Keine Rückerstattung, kein Honorar.
Keine Rückerstattung, kein Honorar.
Schweizer Unternehmen erstatten MWST in der EU, im EWR, im UK und in den VAE.
Ausländische Unternehmen erstatten Schweizer MWST. EU, UK, VAE und darüber hinaus.
Zwei ausländische Länder, sofern die Gegenseitigkeit es zulässt. Ein britisches Unternehmen erstattet MWST in den VAE. Ein deutsches Unternehmen erstattet norwegische MWST. Ohne Abkommen wenden wir uns direkt an die Behörde und prüfen, was erstattet werden kann. Die Ersteinschätzung klärt Ihren Weg innert fünf Arbeitstagen.
Jeder Weg folgt den Regeln zwischen den beteiligten Ländern. Die Ersteinschätzung klärt Ihren.
Die zuständige Behörde erwartet Unterlagen in korrekter Form. Die Rechnung muss in der Regel die MWST separat ausweisen, das Unternehmen korrekt benennen, den Lieferanten mit seiner MWST-Nummer identifizieren und innert der Rückerstattungsperiode liegen.
Viele Unternehmen erhalten keine Erstattung, weil ihre Rechnungen diesem Standard nicht entsprechen. Hotels stellen allgemeine Quittungen aus, Veranstalter senden Bestätigungen statt Rechnungen, und Online-Buchungen zeigen Gesamtbeträge ohne separat ausgewiesene MWST.
In solchen Fällen können Unterlagen häufig neu ausgestellt werden. Wenn das möglich ist, übernehmen wir die Beschaffung: Kontakt mit Hotels, Veranstaltern, Lieferanten und Buchungsplattformen in der jeweiligen Landessprache, Anforderung korrigierter Rechnungen sowie Nachfassen bis zum Erhalt einer Rückmeldung.
Jeder Kunde erhält ein persönliches Dashboard — eingereichte Anträge, Statusupdates und erhaltene Zahlungen auf einen Blick.
Sobald ein Fall eingereicht ist, sehen Sie genau, wo er steht — eingereicht, in Prüfung, genehmigt, bezahlt. Jeder zurückerstattete Betrag, jede Jurisdiktion, jeder Status, in einer Ansicht.
| Fall | Jurisdiktion | Betrag | Status |
|---|---|---|---|
| Q1 2026 — München, Berlin | Deutschland | CHF 8’420 | Bezahlt |
| Q1 2026 — London, Edinburgh | Vereinigtes Königreich | CHF 4’180 | Genehmigt |
| Q1 2026 — Dubai | VAE | CHF 2’640 | Eingereicht |
| Q4 2025 — Mailand, Rom | Italien | CHF 6’120 | Bezahlt |
| Q1 2026 — Genf, Zürich | Schweiz | CHF 12’840 | Genehmigt |
| Q4 2025 — Paris, Lyon | Frankreich | CHF 3’960 | In Prüfung |
Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet. Die Daten bleiben in der Schweiz.